Verordnung
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie /
Einzelheilgymnastik mit der Angabe des Therapieumfanges
(Anzahl der Einheiten sowie Dauer der Einheit).
Um eine Teilrückvergütung der Therapiekosten zu erhalten,
benötigen Sie eine Bewilligung der Verordnung durch Ihre
Krankenkassa.
Aufgrund von Corona ist derzeit die Bewilligunspflicht aufgehoben (dies aber nur bis auf Wiederruf)
Bezahlung
Die Therapie wird per Überweisung/Barzahlung
verrechnet. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine
Sammelrechnung.
Krankenkassa
Die Sammelrechnung reichen Sie zusammen mit Ihrer
bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und
bekommen einen Teilbetrag rückerstattet.
Weitere Versicherungen
Private Zusatzversicherungen übernehmen meist den
Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung
Checkliste
Denken sie bitte daran folgendes zur Therapie mitzubringen:
• Bewilligte Verordnung
• Aktuelle Befunde, Röntgenbilder etc.
• bequeme Kleidung
• Badetuch, Handtuch
Kostenrückerstattung
Eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkassa ist möglich durch eine Vorlage der bewilligten Verordnung + Sammelhonorarnote.
Mehr Infos finden Sie unter:
oder